Allgemeine Geschäftsbedingungen (PrintAGB) des Verlages „Stoodio“, Janina Stacharczyk

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Verhältnis zu Privatkunden, Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, und zwar für jegliche Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Leistungen, die die Firma „Stoodio“, Janina Stacharczyk (nachfolgend: Verlag) tätigt über die Veröffentlichung von Anzeigen in vom Verlag selbst und/oder von dritter Seite verlegten Medien. Im Weiteren erkennt der Auftraggeber mit der Erteilung des Anzeigenauftrages die zu diesem Zeitpunkt geltende Preisliste des Verlages an.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennt der Verlag nicht an. Sie werden nicht zum Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verlag stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung schriftlich zu. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers dessen Auftrag ohne ausdrücklichen Vorbehalt annimmt und ausführt.

2. Anzeigenaufträge, die der Auftraggeber mündlich oder fernmündlich erteilt, bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verlages. Gleiches gilt für Ergänzungen und Änderungen des Anzeigenauftrages und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie für sonstige Vereinbarungen der Parteien. Aufträge zur Veröffentlichung von Anzeigen, die nicht von dem oder nicht zugleich von allen in der Anzeige Genannten erteilt werden, werden von dem Verlag nur ausgeführt, wenn der Auftraggeber ihm eine Vollmacht des/aller in der Anzeige Genannten oder dessen/deren rechtsgeschäftliche Erklärung vorlegt, dass er/sie mit der Veröffentlichung dieser Anzeige bei gesamtschuldnerischer Haftung einverstanden ist/sind.

3. Der Verlag ist dem Auftraggeber gegenüber weder verpflichtet, noch trifft ihn eine entsprechende Obliegenheit, die in Auftrag gegebenen Anzeigen auf Richtigkeit, Zulässigkeit und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hin zu überprüfen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag von allen gegen diesen von dritter Seite wegen der Veröffentlichung der Anzeige geltend gemachten Ansprüchen freizuhalten. Unbeschadet dieser Regelung behält sich der Verlag vor, Anzeigenaufträge abzulehnen oder ihre Ausführung zu verweigern, wenn er davon Kenntnis erlangt, dass die Veröffentlichung der Anzeige gegen Gesetze verstößt, oder ihr Abdruck für den Verlag unzumutbar ist.

4. Der Verlag bemüht sich, die Veröffentlichung zeitgerecht erscheinen zu lassen, haftet jedoch nicht für die Einhaltung eines bestimmten Termins. Als Erscheinungstag gilt für gedruckte Medien der erste Auslieferungstag.
Im Falle des Nichterscheinens des Werkes oder der Nichtveröffentlichung der Anzeige infolge höherer Gewalt übernimmt der Verlag keine Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz; lediglich bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

5. Der Auftraggeber hat den Anzeigentext und einwandfreie offsetdruckfähige Unterlagen, angepasst an die bestellte Anzeigengröße, dem Verlag unaufgefordert spätestens bis zum jeweils geltenden Anzeigenannahmeschlusstermin anzuliefern.
Als offsetdruckfähig gelten folgende Formate in der Qualität von mindestens 300dpi: pdf (für Druck geeignet), eps, tif, psd, jpg, ind, qxd, cdr, bmp. Für ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der Verlag, sobald er dies erkennt, unverzüglich Ersatz an. Werden Anzeigentext oder Druckunterlagen nicht rechtzeitig einwandfrei geliefert, ist der Verlag berechtigt, den bestellten Anzeigenraum mit der Angabe von Firma, Anschrift und Telefonnummer zu belegen. Die Zahlungspflicht für den erteilten Auftrag bleibt in diesem Fall bestehen. Die Wahl der Platzierung der Anzeigen obliegt allein dem Verlag.
Verfügt der Auftraggeber nicht über offsetdruckfähige Vorlagen, so werden diese aus dem vom Auftraggeber gelieferten sonstigen Material erarbeitet zu den in der Preisliste des Verlages genannten Konditionen. Dies gilt auch im Falle von nicht genau an die bestellte Größe gelieferten und/oder nicht offsetdruckfähigen Vorlagen.

6. Die Lieferung von Korrekturabzügen erfolgt nur bei frei gestalteten Anzeigen und nur auf ausdrücklichen, schon bei der Auftragerteilung zu äußernden Wunsch des Auftraggebers. Sie werden per Telefax oder - nur auf ausdrückliches Verlangen und nur gegen gesonderte Berechnung in Form eines Farbproofs - per Einschreiben versandt. Ein Korrekturabzug gilt mit der Absendung als zugegangen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein Zugang nicht erfolgt ist. Verlangt der Auftraggeber nicht binnen der vom Verlag gesetzten Frist nach Zugang des Korrekturabzuges Änderungen, so gilt die Veröffentlichung in der Form des Korrekturabzuges als genehmigt.

7. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige. Hat der Auftraggeber nicht zuvor die Rücksendung von Druckunterlagen oder entsprechenden Vorlagen ausdrücklich schriftlich gefordert, ist der Verlag nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist berechtigt, sie ohne vorherige Ankündigung zu vernichten. Hat der Auftraggeber die Rücksendung gefordert, erfolgt sie auf Gefahr des Auftraggebers, der mit seinem Rücksendungsverlangen auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche wegen des Verlustes und/oder einer Beschädigung der Unterlagen gegen den Verlag verzichtet.

8. Dem Auftraggeber steht bei ganz oder teilweise unrichtiger oder unvollständiger oder unterbliebener Veröffentlichung der Anzeige oder Eintragung ein Anspruch auf teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgeltes für diese Eintragung insoweit zu, als der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers auf Erfüllung, Beseitigung oder Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss, sonstigen Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verlages – außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen eines Mangels bleibt unberührt, wenn er die Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
Zur Erhaltung seiner Rechte bei Mängeln hat der Auftraggeber offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen des Mediums durch Reklamation gegenüber dem Verlag geltend zu machen. Eine nicht fristgemäße Rüge schließt jeglichen Anspruch des Auftraggebers wegen Mängel aus.
Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr, beginnend ab Erscheinen des Mediums.

9. Der Verlag ist berechtigt, die dem Auftrag zugrunde liegenden Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung elektronisch zu speichern, zu verarbeiten und zu den vorgenannten Zwecken an mit ihm verbundene Unternehmen zu übertragen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften bleibt von der Einwilligung unberührt.
Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf mit zukünftigen Kontaktaufnahmen (z.B. telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) für entgeltpflichtige Anzeigenaufträge durch den Verlag oder durch mit dem Verlag verbundene Unternehmen einverstanden.

10. Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist – mit Ausnahme der Kündigung aus wichtigem Grund – nur mit schriftlicher Zustimmung des Verlages und nur im Rahmen der technischen Gegebenheiten zulässig. Für den Fall der ordentlichen Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber behält der Verlag gleichwohl den Anspruch auf die volle Vergütung, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen in Höhe von bis zu 25% der Auftragssumme, sofern der Auftraggeber im Einzelfall keinen höheren Anteil von ersparten Aufwendungen nachweist.

11. Die Rechnung wird dem Auftraggeber nach Fertigstellung und vor Erscheinen der Anzeige erteilt. Der Rechnungsbetrag versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Rechnung ist innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und an den Verlag unter Angabe der Auftragsnummer zu begleichen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt der Verlag 5% Skonto.
Bei Zahlungsverzug oder sonstigen begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist der Verlag unbeschadet seiner sonstigen Rechte befugt, die Annahme des Auftrages bzw. dessen Ausführung von der Gestellung von Sicherheiten, insbesondere von der Leistung von Vorkasse abhängig zu machen. Solange sich der Auftraggeber dem Verlag gegenüber in Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Annahme weiterer Aufträge zu verweigern. Jede Mahnung nach Verzugseintritt kann mit € 5,- in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlungsverzug entfallen gegenüber Kaufleuten mit Einleitung des gerichtlichen Mahn- oder Insolvenzverfahrens etwa bewilligte Rabatte und/oder Vergütungen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht berechtigt, es sei denn, seine erhobenen Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verlag anerkannt.
Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er - sofern er Vollkaufmann ist - vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10 % jährlich. Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist.

12. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

13. Soweit der Auftraggeber einen kaufmännischen Betrieb unterhält oder es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Erfüllungsort Güster und bei allen sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand Mölln.
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht (insbesondere BGB und HGB) unter Ausschluss sämtlicher kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des Wiener UN-Kaufrechts.

14. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.


Güster, im September 2005

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